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Solarspitzengesetz: Warum neue Gewerbe-PV mit Speicher mehr bringt

Solarspitzengesetz für Gewerbe-PV: 60-Prozent-Grenze, keine Vergütung bei negativen Preisen und warum ein Speicher mehr Ertrag bringt – mit Beispielrechnung.

Das Solarspitzengesetz sorgt dafür, dass neue PV-Anlagen im Gewerbe ihren Wert vor allem im eigenen Betrieb entfalten. Seit dem 25. Februar 2025 gibt es für Neuanlagen in Viertelstunden mit negativen Börsenpreisen keine Vergütung, und Anlagen unter 100 kW speisen bis zum Smart-Meter-Einbau höchstens 60 Prozent ihrer Leistung ein. Ein Batteriespeicher mit Energiemanagement nimmt genau diese Mittagsspitze auf und macht daraus selbst genutzten Strom zum vollen Preis.

Was regelt das Solarspitzengesetz?

Der Gesetzgeber hat mit dem Solarspitzengesetz auf ein neues Muster im Stromnetz reagiert: An sonnigen Mittagen kommt mehr Solarstrom ins Netz, als gebraucht wird. Die Börsenpreise fallen dann unter null. Laut Auswertungen der SMARD-Daten gab es 2025 mehr als 500 Stunden mit negativen Preisen am Day-Ahead-Markt – deutlich mehr als in den Vorjahren.

Für neue Anlagen gelten seitdem diese Regeln (Stand: Oktober 2026):

Regel Für wen Was gilt
Keine Vergütung bei negativen Preisen (§ 51 EEG) Neuanlagen ab 25.02.2025; unter 100 kW ab dem Jahr des Smart-Meter-Einbaus Anzulegender Wert sinkt in jeder Viertelstunde mit negativem Spotpreis auf null
Ausgleich am Ende (§ 51a EEG) dieselben Anlagen Förderzeitraum verlängert sich um ein Zeitkontingent
60-Prozent-Grenze (§ 9 Abs. 2 EEG) Anlagen unter 100 kW mit Einspeisevergütung, ohne Smart Meter und Steuerbox Höchstens 60 % der installierten Leistung am Netzverknüpfungspunkt
Direktvermarktung und Fernsteuerung Anlagen ab 100 kW Netzbetreiber kann Einspeisung abrufen und reduzieren

Wichtig für die Praxis: Die 60 Prozent gelten am Netzverknüpfungspunkt, nicht am Wechselrichter. Was der Betrieb selbst verbraucht oder in einen Speicher lädt, zählt nicht dazu. Genau hier liegt die Chance.

Was bedeutet das für eine Gewerbe-PV-Anlage?

Die Rechnung einer PV-Anlage verschiebt sich klar Richtung Eigenverbrauch. Eine eingespeiste Kilowattstunde bringt bei einer neuen Anlage zwischen 40 und 100 kW derzeit rund 5,4 Cent Einspeisevergütung. Eine selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom, der im Gewerbe oft 20 Cent und mehr kostet.

Drei Situationen profitieren besonders von einem Speicher:

  • Sonnige Wochenenden und Feiertage: Der Betrieb steht, die Anlage erzeugt voll. Ohne Speicher würde ein Teil abgeregelt.
  • Mittagsstunden mit negativen Preisen: Der Speicher lädt, statt dass Strom ohne Vergütung ins Netz geht.
  • Nachmittag, Abend, zweite Schicht: Der gespeicherte Solarstrom ersetzt teuren Netzbezug.

Wie hilft ein Speicher konkret?

Ein Batteriespeicher mit Energiemanagementsystem (EMS) steuert, wohin der Solarstrom fließt: zuerst in den Betrieb, dann in den Speicher, erst danach ins Netz. Ein gutes EMS lädt den Speicher gezielt in den Stunden mit der höchsten Einspeisung, damit die 60-Prozent-Grenze möglichst selten greift. Mit Prognosen für Wetter und Verbrauch geht das noch genauer – mehr dazu im Artikel KI im Energiemanagement.

Der Speicher kann zusätzlich Lastspitzen kappen und so den Leistungspreis senken. Diese Kombination macht ihn besonders wirtschaftlich, wie der Artikel Batteriespeicher für Gewerbe und Industrie zeigt.

Beispielrechnung: 99-kWp-Dachanlage mit und ohne Speicher

Ein Handwerksbetrieb mit Fertigung, Montag bis Freitag, plant eine neue Dachanlage mit 99 kWp und Teileinspeisung. Alle Werte sind typische Annahmen zur Veranschaulichung:

  • Jahresertrag: 950 kWh/kWp, also rund 94.000 kWh
  • Strombezugspreis: 22 ct/kWh, Einspeisevergütung im Mittel: 6 ct/kWh
  • 60-Prozent-Grenze: 59,4 kW Einspeisung, bis Smart Meter und Steuerbox eingebaut sind
  • Speicher: 100 kWh nutzbar, rund 240 Vollzyklen im Jahr, 90 % Wirkungsgrad
Position Ohne Speicher Mit Speicher
Eigenverbrauch 51.700 kWh (55 %) 75.700 kWh (81 %)
Einspeisung 39.800 kWh 15.600 kWh
Abgeregelt 2.500 kWh 300 kWh
Speicherverluste – 2.400 kWh
Wert Eigenverbrauch (22 ct) 11.370 € 16.650 €
Erlös Einspeisung (6 ct) 2.390 € 940 €
Summe pro Jahr 13.760 € 17.590 €

Der Speicher steigert den jährlichen Wert der Anlage in diesem Beispiel um rund 3.800 Euro, allein durch Eigenverbrauch. Kann er zusätzlich Lastspitzen kappen, kommt die Einsparung beim Leistungspreis hinzu. Wie das rechnet, zeigt der Artikel Lastspitzenkappung mit Batteriespeicher, Ihre eigenen Werte rechnen Sie im Lastspitzen-Rechner.

Wie groß sollte der Speicher sein?

Die richtige Größe ergibt sich aus zwei Kurven: dem Erzeugungsprofil der PV-Anlage und dem Lastgang des Betriebs in Viertelstundenwerten. Wo sie auseinanderlaufen, entsteht Überschuss, und genau den soll der Speicher aufnehmen. Wie Sie den Lastgang anfordern und lesen, steht im Artikel Lastgang auswerten.

Als erste Orientierung im Gewerbe gilt: rund 0,5 bis 1 kWh Speicherkapazität je kWp, abhängig davon, wie viel Last nachmittags und abends anliegt. Die genaue Auslegung kommt aus der Simulation mit echten Daten.

Was kommt mit der EEG-Novelle 2027?

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Entwurf für ein neues EEG beschlossen. Er sieht unter anderem vor, die feste Einspeisevergütung für kleine Neuanlagen auslaufen zu lassen und die Einspeisung kleiner und mittlerer Dachanlagen dauerhaft auf 50 Prozent zu begrenzen. Der Bundestag hat den Entwurf im September 2026 in erster Lesung beraten. Stand Oktober 2026 ist er noch nicht beschlossen, die Details können sich ändern.

Die Richtung ist aber klar: Eigenverbrauch, Speicher und Steuerung werden noch wichtiger. Wer heute eine Anlage mit Speicher und EMS plant, ist darauf gut vorbereitet.

Darauf kommt es an

  1. PV und Speicher gemeinsam planen – dann passen Modulfläche, Wechselrichter und Speicher von Anfang an zusammen.
  2. Den Lastgang zur Grundlage machen – so wird der Speicher genau so groß, wie Ihr Betrieb ihn braucht.
  3. Ein EMS mit Prognose nutzen – es lädt den Speicher in den einspeisestarken Stunden und hält Reserve für Lastspitzen.
  4. Smart Meter früh beauftragen – mit Steuerbox und erfolgreicher Testung entfällt die 60-Prozent-Grenze.
  5. Mehrere Aufgaben kombinieren – Eigenverbrauch, Lastspitzenkappung und Ladepunkte steigern die Auslastung des Speichers.

Checkliste für Ihre neue PV-Anlage

  • Lastgang der letzten zwölf Monate in Viertelstundenwerten
  • Dachfläche, Ausrichtung und geplante Leistung in kWp
  • Strombezugspreis und Netzentgelte laut Rechnung und Preisblatt
  • Betriebszeiten, Schichten, Wochenend- und Ferienbetrieb
  • Geplante Verbraucher: Ladepunkte, Wärmepumpe, neue Maschinen
  • Status Messstelle: Ist ein intelligentes Messsystem beauftragt?
  • Möglicher Aufstellort für den Speicher

Fazit

Das Solarspitzengesetz macht den eigenen Betrieb zum besten Abnehmer für Solarstrom. Mit einem Speicher und einem klugen Energiemanagement wird aus der Mittagsspitze nutzbare Energie für Nachmittag, Abend und zweite Schicht – und aus einer PV-Anlage eine Investition, die sich vor allem durch Eigenverbrauch rechnet.

Sie planen eine neue PV-Anlage oder möchten eine bestehende mit Speicher ergänzen? In der Ersteinschätzung prüfen wir Lastgang, Erzeugung und Wirtschaftlichkeit. Das passende Speichersystem mit EMS liefert unser Partner Commeo.

Häufige Fragen

Was ist das Solarspitzengesetz?

So heißt das Gesetz, mit dem der Bundestag Anfang 2025 unter anderem EEG, Energiewirtschaftsgesetz und Messstellenbetriebsgesetz geändert hat. Es gilt seit dem 25. Februar 2025. Ziel ist, die Einspeisespitzen an sonnigen Mittagen zu glätten. Kernpunkte für neue PV-Anlagen sind die Begrenzung der Einspeisung auf 60 Prozent bis zum Smart-Meter-Einbau und der Wegfall der Vergütung bei negativen Börsenpreisen.

Gilt die 60-Prozent-Grenze auch für Anlagen über 100 kW?

Nein. Anlagen ab 100 kW müssen ihren Strom direkt vermarkten und vom Netzbetreiber fernsteuerbar sein. Für sie gilt keine feste 60-Prozent-Grenze. Bei negativen Preisen entfällt aber auch hier die Marktprämie, und der Direktvermarkter regelt die Anlage in solchen Viertelstunden häufig ab. Ein Speicher hilft in beiden Fällen, den Solarstrom zu nutzen.

Sind bestehende PV-Anlagen betroffen?

Anlagen, die vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind, behalten ihre bisherigen Regeln. Betreiber kleinerer Bestandsanlagen können freiwillig in das neue Modell wechseln und erhalten dann einen kleinen Aufschlag auf die Vergütung. Ob sich das lohnt, hängt vom Eigenverbrauch und vom Speicher ab.

Verliere ich bei negativen Preisen die Vergütung endgültig?

Nicht ganz. Nach § 51a EEG wird der Förderzeitraum für die betroffenen Viertelstunden verlängert. Bei Solaranlagen geschieht das über ein Zeitkontingent, das an das Ende der 20 Jahre angehängt wird. Der Ausgleich kommt also spät, und der Strom ist in der Viertelstunde selbst im eigenen Betrieb meist mehr wert.

Darf der Speicher auch Netzstrom laden?

Bisher führte gemischter Betrieb aus Solar- und Netzstrom bei EEG-geförderten Anlagen zu Nachteilen. Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2026 die Festlegung „MiSpeL“ erlassen, die den Mischbetrieb mit Abgrenzung regelt. Bis Ende September 2027 ist die Anwendung im Einvernehmen mit Netz- und Messstellenbetreiber möglich.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Vorgaben und Marktbedingungen ändern sich; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Richtlinien.

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