ESG & Nachhaltigkeit · 4 Min. Lesezeit

CSRD und Lieferkette: Was die EU-Vereinfachung für Zulieferer bedeutet

Mit der Omnibus-Richtlinie 2026 ist die CSRD auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. Euro Umsatz beschränkt. Warum Zulieferer trotzdem Daten liefern müssen, wo die neue Schutzgrenze liegt und wie Sie Anfragen souverän beantworten.

Lange sah es so aus, als müssten zehntausende Unternehmen in Europa ausführliche Nachhaltigkeitsberichte nach der CSRD veröffentlichen. Mit dem sogenannten Omnibus-Paket hat die EU diesen Kurs deutlich korrigiert. Die Richtlinie (EU) 2026/470 ist im März 2026 in Kraft getreten. Für viele Unternehmen ist das eine Entlastung – aber nicht das Ende der Nachhaltigkeitsdaten.

Was die CSRD ist

Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet Unternehmen, über Nachhaltigkeitsthemen nach einheitlichen europäischen Standards zu berichten, den ESRS. Ursprünglich sollte die Pflicht schrittweise auf alle großen und auf kapitalmarktorientierte mittelständische Unternehmen ausgeweitet werden – in Deutschland wären rund 15.000 Unternehmen betroffen gewesen.

Was sich mit dem Omnibus geändert hat

Punkt Bisher geplant Nach dem Omnibus
Schwelle Beschäftigte mehr als 250 mehr als 1.000
Schwelle Umsatz mehr als 50 Mio. € mehr als 450 Mio. €
Kapitalmarktorientierte KMU berichtspflichtig nicht mehr berichtspflichtig
Berichtsstandards umfangreiche ESRS deutlich verschlankte ESRS
Zulieferer keine Schutzregel Schutzgrenze für Anfragen an kleinere Unternehmen

Bisher genügten zwei von drei Kriterien – neben Beschäftigten und Umsatz auch eine Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro. Nach dem Omnibus müssen beide neuen Schwellen überschritten sein.

Die Mitgliedstaaten müssen die Änderungen bis zum 19. März 2027 in nationales Recht umsetzen. Neu berichtspflichtige Unternehmen berichten nach heutigem Stand voraussichtlich erstmals für das Geschäftsjahr 2027.

Für die allermeisten Unternehmen heißt das: Keine eigene gesetzliche Berichtspflicht. Die genauen Übergangsregeln hängen von der deutschen Umsetzung ab – im Einzelfall sollte man sie prüfen.

Warum die Fragen trotzdem kommen

Drei Gründe sorgen dafür, dass Nachhaltigkeitsdaten weiter gefragt sind:

  1. Große Kunden berichten weiterhin. Sie brauchen für ihre eigenen Berichte Angaben aus der Lieferkette – etwa zu Emissionen, die bei ihnen als Scope 3 zählen. Siehe CO₂-Bilanz: Scope 1, 2 und 3.
  2. Banken bewerten Nachhaltigkeitsrisiken nach den Vorgaben der Bankenaufsicht – auch ohne CSRD-Pflicht. Mehr dazu im Artikel zum ESG-Fragebogen der Bank.
  3. Ausschreibungen und Kundenanforderungen fragen zunehmend nach Klimadaten, Zielen und Maßnahmen – auch öffentliche Auftraggeber.

Die Schutzgrenze für die Wertschöpfungskette

Mit dem Omnibus hat die EU einen Schutz für kleinere Unternehmen in der Lieferkette eingeführt: Berichtspflichtige Unternehmen sollen von Partnern mit weniger als 1.000 Beschäftigten grundsätzlich keine Informationen verlangen, die über den freiwilligen Berichtsstandard für KMU hinausgehen. Ausnahmen gelten für Angaben, die in einer Branche üblicherweise ausgetauscht werden.

Maßstab ist der freiwillige VSME-Standard, den die EU-Kommission 2025 als Empfehlung veröffentlicht hat und als verbindliche Referenz für die Wertschöpfungskette weiterentwickelt. Für Zulieferer ist das ein starkes Argument: Wer einen VSME-Bericht erstellt, kann damit die meisten Anfragen beantworten – und überzogene Fragebögen mit Verweis auf diesen Standard begrenzen.

Wichtig: Die Grenze gilt für Anfragen zum Zweck der CSRD-Berichterstattung. Vertragliche Anforderungen, Bankfragen oder Ausschreibungsbedingungen erfasst sie nicht automatisch.

Was Zulieferer jetzt tun sollten

  • Anfragen sammeln: Welche Kunden fragen was, in welchem Format, bis wann – und wofür?
  • Eine Datengrundlage schaffen: Energieverbräuche und eine CO₂-Bilanz sind das Fundament.
  • VSME als Standard nutzen: Einmal sauber erstellt, beantwortet der Bericht viele Anfragen.
  • Produktbezogene Daten vorbereiten: Manche Kunden wollen Emissionen pro Produkt oder Lieferung. Klären Sie, welche Genauigkeit wirklich nötig ist – oft reichen begründete Durchschnittswerte.
  • Zuständigkeit festlegen: Eine Person im Unternehmen bündelt alle Anfragen und Antworten.
  • Chancen nutzen: Wer Daten liefern und Emissionen senken kann, wird als Lieferant attraktiver – gerade bei Kunden mit ehrgeizigen Klimazielen.

Beispiel: der typische Fragebogen eines Großkunden

Ein Automobilzulieferer erhält von seinem Kunden einen Fragebogen mit rund 60 Fragen. Ein Abgleich zeigt:

  • Etwa zwei Drittel der Fragen sind mit einer CO₂-Bilanz und einem VSME-Basisbericht beantwortet – Energieverbrauch, Emissionen nach Scopes, Anteil erneuerbarer Energien, Beschäftigte, Arbeitssicherheit.
  • Einige Fragen betreffen Ziele und Maßnahmen – sie lassen sich mit einer Klimastrategie beantworten.
  • Der Rest sind produktbezogene Detailfragen, die über VSME hinausgehen. Hier lohnt sich das Gespräch mit dem Kunden – mit Verweis auf die Schutzgrenze.

So wird aus einem gefühlten Großprojekt ein überschaubares, wiederverwendbares Datenpaket.

Fazit

Die Vereinfachung der CSRD entlastet die meisten Unternehmen von eigenen Berichtspflichten. Die Erwartungen von Kunden und Banken bleiben. Wer jetzt mit überschaubarem Aufwand eine solide Datengrundlage schafft, ist vorbereitet – und kann Anfragen selbstbewusst beantworten statt jedes Mal neu zu suchen.

Hinweis: Die Omnibus-Richtlinie wird derzeit in nationales Recht umgesetzt, Rechtsakte zu den Standards folgen. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Stand.

Ein Kunde hat Nachhaltigkeitsdaten angefragt? In der Ersteinschätzung klären wir, was Sie wirklich liefern müssen.

Häufige Fragen

Wer ist nach der CSRD noch berichtspflichtig?

Nach der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 nur noch Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Kapitalmarktorientierte KMU fallen heraus. Für Unternehmen außerhalb der EU gelten eigene Umsatzschwellen. Die Mitgliedstaaten müssen die Änderungen bis März 2027 umsetzen.

Muss ich als Zulieferer Nachhaltigkeitsdaten liefern?

Eine gesetzliche Pflicht gibt es für die meisten Zulieferer nicht. Berichtspflichtige Kunden brauchen aber Angaben aus ihrer Lieferkette, etwa zu Emissionen. Wer liefern kann, ist als Lieferant attraktiver; wer nicht liefern kann, riskiert, bei Ausschreibungen schlechter abzuschneiden.

Was ist die Schutzgrenze für die Wertschöpfungskette?

Berichtspflichtige Unternehmen sollen von Partnern in ihrer Wertschöpfungskette mit weniger als 1.000 Beschäftigten grundsätzlich keine Informationen verlangen, die über den freiwilligen Berichtsstandard für KMU hinausgehen. Ausnahmen gelten für branchenübliche Angaben. Die Grenze bezieht sich auf Anfragen für die CSRD-Berichterstattung.

Was soll ich tun, wenn ein Kunde zu viele Daten verlangt?

Prüfen Sie, wofür der Kunde die Daten braucht. Für die CSRD-Berichterstattung können Sie auf die Schutzgrenze und den VSME-Standard verweisen und anbieten, die Angaben in diesem Format zu liefern. Bei vertraglich vereinbarten Anforderungen hilft ein offenes Gespräch über Aufwand und Genauigkeit.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Vorgaben und Marktbedingungen ändern sich; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Richtlinien.

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